Förderungen
von Bund, Land, Stadt...
Antragsberechtigte
Charge@BW: Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
Fördermittelgeber:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Maßnahmenbereich:
Elektrifizierung des Verkehrs
Antragsberechtigte:
Gemeinnützige Organisationen, Kommunen, Unternehmen, Verein
Fördermittelgeber:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Maßnahmenbereich:
Elektrifizierung des Verkehrs
Antragsberechtigte:
Gemeinnützige Organisationen, Kommunen, Unternehmen, Verein
Zuschuss:
40% der Kosten, max. 2.500€ Zuschuss je Ladepunkt. Mindestens 5.500€ müssen gefördert werden können.
Antragsstelle:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status der Förderrichtlinie:
Antragsstellung seit 01.07.2023 möglich
40% der Kosten, max. 2.500€ Zuschuss je Ladepunkt. Mindestens 5.500€ müssen gefördert werden können.
Antragsstelle:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status der Förderrichtlinie:
Antragsstellung seit 01.07.2023 möglich
Bürgerbusförderung (LGVFG)
Fördermittelgeber:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Maßnahmenbereich:
Elektrifizierung des Verkehrs
Antragsberechtigte:
Kommunen, Unternehmen
Fördermittelgeber:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Maßnahmenbereich:
Elektrifizierung des Verkehrs
Antragsberechtigte:
Kommunen, Unternehmen
Zuschuss:
Niederflurbusse: 40.000 €, 60.000€ bei E-Fahrzeug. Sonstige Busse: 20.000€ bzw. 28.000€. Reduzierte Sätze bei Gebrauchtwägen
Antragsstelle:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status der Förderrichtlinie:
Antragsstellung aktuell nicht möglich
Niederflurbusse: 40.000 €, 60.000€ bei E-Fahrzeug. Sonstige Busse: 20.000€ bzw. 28.000€. Reduzierte Sätze bei Gebrauchtwägen
Antragsstelle:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status der Förderrichtlinie:
Antragsstellung aktuell nicht möglich
Charge@BW: Eigentümergemeinschaften
Fördermittelgeber:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Maßnahmenbereich:
Elektrifizierung des Verkehrs
Antragsberechtigte:
Privatpersonen
Fördermittelgeber:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Maßnahmenbereich:
Elektrifizierung des Verkehrs
Antragsberechtigte:
Privatpersonen
Zuschuss:
40% der Kosten, max. 2.500€ Zuschuss je Ladeplatz. Mindestens 5.500€ müssen gefördert werden können.
Antragsstelle:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status der Förderrichtlinie:
Antragsstellung seit 01.07.2023 möglich
40% der Kosten, max. 2.500€ Zuschuss je Ladeplatz. Mindestens 5.500€ müssen gefördert werden können.
Antragsstelle:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status der Förderrichtlinie:
Antragsstellung seit 01.07.2023 möglich
Ausgelaufen: KfW 441 - Ladestationen für Elektrofahrzeuge
Fördermittelgeber:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Maßnahmenbereich:
Elektrifizierung des Verkehrs
Antragsberechtigte:
Gemeinnützige Organisationen, Unternehmen
Fördermittelgeber:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Maßnahmenbereich:
Elektrifizierung des Verkehrs
Antragsberechtigte:
Gemeinnützige Organisationen, Unternehmen
Zuschuss:
900€ pro Ladepunkt bis 22 kW. Maximal 45.000€ pro Standort
Antragsstelle:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status der Förderrichtlinie:
Antragsstellung nicht mehr möglich
900€ pro Ladepunkt bis 22 kW. Maximal 45.000€ pro Standort
Antragsstelle:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status der Förderrichtlinie:
Antragsstellung nicht mehr möglich
Ausgelaufen: KfW 439 - Ladestationen für Elektrofahrzeuge
Fördermittelgeber:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Maßnahmenbereich:
Elektrifizierung des Verkehrs
Antragsberechtigte:
Kommunen
Fördermittelgeber:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Maßnahmenbereich:
Elektrifizierung des Verkehrs
Antragsberechtigte:
Kommunen
Zuschuss:
900€ pro Ladepunkt bis 22 kW. Mindestens 10 Ladepunkte pro Antrag
Antragsstelle:
KfW
Status der Förderrichtlinie:
Antragsstellung nicht mehr möglich
900€ pro Ladepunkt bis 22 kW. Mindestens 10 Ladepunkte pro Antrag
Antragsstelle:
KfW
Status der Förderrichtlinie:
Antragsstellung nicht mehr möglich
Elektrifizierung der Landesfahrzeugflotte
Fördermittelgeber:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Maßnahmenbereich:
Elektrifizierung des Verkehrs
Antragsberechtigte:
Ministerien des Landes Baden-Württemberg
Fördermittelgeber:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Maßnahmenbereich:
Elektrifizierung des Verkehrs
Antragsberechtigte:
Ministerien des Landes Baden-Württemberg
Zuschuss:
Förderung von E-Fahrzeugen, Pedelecs, E-Bikes & Pedelecs, Elektroroller und Ladeinfrastruktur zu individuellen Fördersätzen
Antragsstelle:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status der Förderrichtlinie:
FRL in Kraft
Förderung von E-Fahrzeugen, Pedelecs, E-Bikes & Pedelecs, Elektroroller und Ladeinfrastruktur zu individuellen Fördersätzen
Antragsstelle:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status der Förderrichtlinie:
FRL in Kraft
Ausgelaufen: BW-e-Solar-Gutschein
Fördermittelgeber:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Maßnahmenbereich:
Elektrifizierung des Verkehrs
Antragsberechtigte:
Gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen, Unternehmen
Fördermittelgeber:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Maßnahmenbereich:
Elektrifizierung des Verkehrs
Antragsberechtigte:
Gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen, Unternehmen
Zuschuss:
Voraussetzung: Betrieb einer PV-Anlage. 1.000€ pro vollelektrisches Fahrzeug, 500€ für Wallbox, die mit der PV-Anlage mit Strom versorgt wird
Antragsstelle:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status der Förderrichtlinie:
Antragsstellung nicht möglich
Voraussetzung: Betrieb einer PV-Anlage. 1.000€ pro vollelektrisches Fahrzeug, 500€ für Wallbox, die mit der PV-Anlage mit Strom versorgt wird
Antragsstelle:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status der Förderrichtlinie:
Antragsstellung nicht möglich
Ausgelaufen: Umweltbonus
Fördermittelgeber:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Maßnahmenbereich:
Kaufprämie für E-Fahrzeuge
Antragsberechtigte:
Gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen, Unternehmen
Fördermittelgeber:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Maßnahmenbereich:
Kaufprämie für E-Fahrzeuge
Antragsberechtigte:
Gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen, Unternehmen
Zuschuss:
Der Bundesanteil am Umweltbonus beträgt für • ein reines Batterieelektrofahrzeug beziehungsweise ein Brennstoffzellenfahrzeug (keine lokale CO2-Emission) 4.500 Euro • für ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug ist keine Förderung mehr möglich
Antragsstelle:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Status der Förderrichtlinie:
Ausgelaufen
Der Bundesanteil am Umweltbonus beträgt für • ein reines Batterieelektrofahrzeug beziehungsweise ein Brennstoffzellenfahrzeug (keine lokale CO2-Emission) 4.500 Euro • für ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug ist keine Förderung mehr möglich
Antragsstelle:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Status der Förderrichtlinie:
Ausgelaufen
Stuttgarter Solaroffensive ! Nur in Stuttgart !
Fördermittelgeber:
Landeshauptstadt Stuttgart
Maßnahmenbereich:
Elektrifizierung des Verkehrs
Antragsberechtigte:
Gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen, Unternehmen
Fördermittelgeber:
Landeshauptstadt Stuttgart
Maßnahmenbereich:
Elektrifizierung des Verkehrs
Antragsberechtigte:
Gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen, Unternehmen
Zuschuss:
Gefördert werden beleitende Maßnahmen bei der Errichtung einer PV-Anlage bis zu 450€ pro kWp. Energiespeicher mit 300€ pro kWh. Ladeinfrastruktur in Verbindung mit PV-Anlage: 1.000€ pro Ladepunkt, 250€ für später anschließbare Ladepunkte. Gefördert wird die vorgelagerte Ladeinfrastruktur, nicht die Ladehardware selbst.
Antragsstelle:
Amt für Umweltschutz Stuttgart
Status der Förderrichtlinie:
FRL in Kraft
Gefördert werden beleitende Maßnahmen bei der Errichtung einer PV-Anlage bis zu 450€ pro kWp. Energiespeicher mit 300€ pro kWh. Ladeinfrastruktur in Verbindung mit PV-Anlage: 1.000€ pro Ladepunkt, 250€ für später anschließbare Ladepunkte. Gefördert wird die vorgelagerte Ladeinfrastruktur, nicht die Ladehardware selbst.
Antragsstelle:
Amt für Umweltschutz Stuttgart
Status der Förderrichtlinie:
FRL in Kraft
Ausgelaufen: Förderung Privates Laden ! Nur in Stuttgart !
Fördermittelgeber:
Landeshauptstadt Stuttgart
Maßnahmenbereich:
Elektrifizierung des Verkehrs
Antragsberechtigte:
Gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen, Unternehmen
Fördermittelgeber:
Landeshauptstadt Stuttgart
Maßnahmenbereich:
Elektrifizierung des Verkehrs
Antragsberechtigte:
Gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen, Unternehmen
Zuschuss:
bis zu 1.000€ pro Ladepunkt, bis zu 250€ für vorbereitete Stellplätze, bis zu 5.000€ für Netzanschluss. Gefördert wird die vorgelagerte Ladeinfrastruktur, nicht die Ladehardware selbst. Förderung möglich, wenn keine Verbindung mit PV möglich.
Antragsstelle:
Amt für Umweltschutz Stuttgart
Status der Förderrichtlinie:
Ausgelaufen
bis zu 1.000€ pro Ladepunkt, bis zu 250€ für vorbereitete Stellplätze, bis zu 5.000€ für Netzanschluss. Gefördert wird die vorgelagerte Ladeinfrastruktur, nicht die Ladehardware selbst. Förderung möglich, wenn keine Verbindung mit PV möglich.
Antragsstelle:
Amt für Umweltschutz Stuttgart
Status der Förderrichtlinie:
Ausgelaufen