Förderungen

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Antragsberechtigte

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Charge@BW: Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur

Fördermittelgeber:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Maßnahmenbereich:
Elektrifizierung des Verkehrs

Antragsberechtigte:
Gemeinnützige Organisationen, Kommunen, Unternehmen, Verein
Zuschuss:
40% der Kosten, max. 2.500€ Zuschuss je Ladepunkt. Mindestens 5.500€ müssen gefördert werden können.

Antragsstelle:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Status der Förderrichtlinie:
Antragsstellung seit 01.07.2023 möglich
Bürgerbusförderung (LGVFG)

Fördermittelgeber:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Maßnahmenbereich:
Elektrifizierung des Verkehrs

Antragsberechtigte:
Kommunen, Unternehmen
Zuschuss:
Niederflurbusse: 40.000 €, 60.000€ bei E-Fahrzeug. Sonstige Busse: 20.000€ bzw. 28.000€. Reduzierte Sätze bei Gebrauchtwägen

Antragsstelle:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Status der Förderrichtlinie:
Antragsstellung aktuell nicht möglich
Charge@BW: Eigentümergemeinschaften

Fördermittelgeber:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Maßnahmenbereich:
Elektrifizierung des Verkehrs

Antragsberechtigte:
Privatpersonen
Zuschuss:
40% der Kosten, max. 2.500€ Zuschuss je Ladeplatz. Mindestens 5.500€ müssen gefördert werden können.

Antragsstelle:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Status der Förderrichtlinie:
Antragsstellung seit 01.07.2023 möglich
Ausgelaufen: KfW 441 - Ladestationen für Elektrofahrzeuge

Fördermittelgeber:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Maßnahmenbereich:
Elektrifizierung des Verkehrs

Antragsberechtigte:
Gemeinnützige Organisationen, Unternehmen
Zuschuss:
900€ pro Ladepunkt bis 22 kW. Maximal 45.000€ pro Standort

Antragsstelle:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Status der Förderrichtlinie:
Antragsstellung nicht mehr möglich
Ausgelaufen: KfW 439 - Ladestationen für Elektrofahrzeuge

Fördermittelgeber:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Maßnahmenbereich:
Elektrifizierung des Verkehrs

Antragsberechtigte:
Kommunen
Zuschuss:
900€ pro Ladepunkt bis 22 kW. Mindestens 10 Ladepunkte pro Antrag

Antragsstelle:
KfW

Status der Förderrichtlinie:
Antragsstellung nicht mehr möglich
Elektrifizierung der Landesfahrzeugflotte

Fördermittelgeber:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Maßnahmenbereich:
Elektrifizierung des Verkehrs

Antragsberechtigte:
Ministerien des Landes Baden-Württemberg
Zuschuss:
Förderung von E-Fahrzeugen, Pedelecs, E-Bikes & Pedelecs, Elektroroller und Ladeinfrastruktur zu individuellen Fördersätzen

Antragsstelle:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Status der Förderrichtlinie:
FRL in Kraft
BW-e-Solar-Gutschein

Fördermittelgeber:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Maßnahmenbereich:
Elektrifizierung des Verkehrs

Antragsberechtigte:
Gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen, Unternehmen
Zuschuss:
Voraussetzung: Betrieb einer PV-Anlage. 1.000€ pro vollelektrisches Fahrzeug, 500€ für Wallbox, die mit der PV-Anlage mit Strom versorgt wird

Antragsstelle:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Status der Förderrichtlinie:
FRL in Kraft
Ausgelaufen: Umweltbonus

Fördermittelgeber:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Maßnahmenbereich:
Kaufprämie für E-Fahrzeuge

Antragsberechtigte:
Gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen, Unternehmen
Zuschuss:
Der Bundesanteil am Umweltbonus beträgt für • ein reines Batterieelektrofahrzeug beziehungsweise ein Brennstoffzellenfahrzeug (keine lokale CO2-Emission) 4.500 Euro • für ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug ist keine Förderung mehr möglich

Antragsstelle:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Status der Förderrichtlinie:
Ausgelaufen
Stuttgarter Solaroffensive ! Nur in Stuttgart !

Fördermittelgeber:
Landeshauptstadt Stuttgart

Maßnahmenbereich:
Elektrifizierung des Verkehrs

Antragsberechtigte:
Gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen, Unternehmen
Zuschuss:
Gefördert werden beleitende Maßnahmen bei der Errichtung einer PV-Anlage bis zu 450€ pro kWp. Energiespeicher mit 300€ pro kWh. Ladeinfrastruktur in Verbindung mit PV-Anlage: 1.000€ pro Ladepunkt, 250€ für später anschließbare Ladepunkte. Gefördert wird die vorgelagerte Ladeinfrastruktur, nicht die Ladehardware selbst.

Antragsstelle:
Amt für Umweltschutz Stuttgart

Status der Förderrichtlinie:
FRL in Kraft
Ausgelaufen: Förderung Privates Laden ! Nur in Stuttgart !

Fördermittelgeber:
Landeshauptstadt Stuttgart

Maßnahmenbereich:
Elektrifizierung des Verkehrs

Antragsberechtigte:
Gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen, Unternehmen
Zuschuss:
bis zu 1.000€ pro Ladepunkt, bis zu 250€ für vorbereitete Stellplätze, bis zu 5.000€ für Netzanschluss. Gefördert wird die vorgelagerte Ladeinfrastruktur, nicht die Ladehardware selbst. Förderung möglich, wenn keine Verbindung mit PV möglich.

Antragsstelle:
Amt für Umweltschutz Stuttgart

Status der Förderrichtlinie:
Ausgelaufen
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