Durch das Anklicken des Buttons "zustimmen" erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies und der Datenverarbeitung durch die Webanalyse Matomo einverstanden.
Detaillierte Informationen erhalten Sie unter
Datenschutz.   zustimmen      ablehnen

E-KENNZEICHEN für E-FAHRZEUGE

Seit dem 26.09.2015 können Besitzer von Elektrofahrzeugen ein sogenanntes E-Kennzeichen beantragen. Ein solches Kennzeichen ist allerdings nicht nur rein batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen vorbehalten, sondern auch für Plug-In-Hybrid Fahrzeuge und Brennstoffzellen-Fahrzeuge erhältlich.

Um als Besitzer eines Plug-In-Hybrid-Fahrzeugs ein E-Kennzeichen zu erhalten, muss mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Maximaler Co2-Ausstoß von 50 Gramm pro Kilometer.
  • Mindestens 40 Kilometer rein elektrische Reichweite.

Optisch unterscheidet sich ein E-Kennzeichen kaum von einem klassischen. Der einzige Unterschied ist das zusätzliche “E“ auf der rechten Seite des Kennzeichens (siehe Beitragsbild).

Wo kann ich ein E-Kennzeichen beantragen?

Das E-Kennzeichen wird bei der Zulassungsstelle beantragt. Hierzu werden die folgenden Unterlagen benötigt:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
  • Kennzeichenschilder (bei bereits zugelassenen Fahrzeugen)
  • Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie)

Welche Vorteile bietet ein E-Kennzeichen?

Ziel der Einführung des E-Kennzeichens ist es, Besitzern von Elektrofahrzeugen gewisse Privilegien einzuräumen die als Kaufanreiz für Elektrofahrzeuge dienen sollen. Gesetzlich sind keine Vorteile vorgegeben und so kann jede Stadt und Kommune selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Besitzern von E-Fahrzeugen Vorteile bietet.

Vorteile in der Region Stuttgart

In Stuttgart können Besitzer eines E-Kennzeichens zum Beispiel „kostenlos auf allen gebührenpflichtigen Parkplätzen parken, die von der Stadt im öffentlichen Verkehrsraum unterhalten werden.

In Ludwigsburg können Elektromobile auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheiben- oder Parkautomatenregelung innerhalb der angegebenen Parkdauer kostenlos abgestellt werden.